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Fahrschule Schubert History

Im Alter von 20 Jahren, 1958, war Dieter Schubert nur im Besitz eines Motorrad Führerscheins. Der Autoführerschein war für damalige Verhältnisse sehr teuer. Auch ein Auto konnte sich im Gegensatz zu heute, nicht jeder leisten. Zufällig traf er einen Bekannten der bereits ein Auto besaß, auf einer abgelegenen Strasse in Ingolstadt, wo er damals lebte. Dieser Bekannte überredete ihn mit seinem Auto , einem „Borgward Lloyd LP600, eine kurze gerade Strecke zu fahren.

Dieter Schubert setzte sich also ans Steuer des Borgward und fuhr los. Er konnte die Spur nicht halten, fuhr zickzack, stöpselte herum und brachte das Auto nach diesem gescheiterten Versuch zum stehen. Als er ausstieg sagte er zu seinem Bekannten, er werde NIEMALS in seinem Leben einen Autoführerschein machen. NIEMALS.

Dieter Schubert wurde 1959 zur Bundeswehr eingezogen, machte dort den Führerschein in ALLEN Klassen (auch Auto), und wurde 1965 Fahrlehrer in den Klassen 1 und 3 (heute A und B). Ab 1966 war er angestellter Fahrlehrer in München, wo er ab 1969 auch die Klasse 2 (heute C) unterrichtete.

  • 1971 – eröffnete er seine erste eigene Fahrschule in der Theresienstrasse in Starnberg, wo sie auch heute noch ihren Hauptsitz hat. Weitere Fahrschulen wurden 1972 in Tutzing und 1973 in Seeshaupt eröffnet. Die Fahrschule in Seeshaupt schloss allerdings 1974 wieder ihre Pforten, da der fahrerische Aufwand zu gross war.
  • 1988 - machte sein erster Sohn Stephan Schubert den Fahrlehrerschein und arbeitete 7 Jahre als angestellter Fahrlehrer in der Fahrschule Schubert.
  • 1995 - übernahm Stephan Schubert die Fahrschule als Geschäftsführer. Im gleichen Jahr machte Thomas Schubert seinen Fahrlehrerschein.
  • 1997 - kam Thomas Schubert, der zuerst 2 Jahre in anderen Fahrschulen Erfahrung sammelte, zur Fahrschule Schubert.
  • 2000 - wurde die „Fahrschule S&T Schubert GbR“ gegründet. In diesem Jahr feierte die Fahrschule ihr 30jähriges Bestehen.
  • 2015 - trennten Stephan und Thomas Schubert die beiden Filialen in Starnberg und Tutzing, um den organisatorischen Aufwand ein wenig aufzuteilen. Stephan Schubert leitet seitdem die Fahrschule Schubert Tutzing, und sein Bruder Thomas die Fahrschule Schubert Starnberg.
  • 2015 - starb Dieter Schubert nach kurzer aber schwerer Krankheit.
  • 2015 - wurde Thomas Schubert Kreisvorsitzender Fahrlehrer, wie sein Vater Dieter Schubert bereits 30 Jahre vorher.
  • 2016 - feiert die Fahrschule Schubert (Starnberg und Tutzing) ihr 45jähriges Bestehen.
  • 2021 - Thomas Schuber ist noch immer Kreisvorsitzender Fahrlehrer
  • 2021 - in diesem Jahr feiert die Fahrschule Schubert Starnberg und Tutzing ihr 50jähriges Bestehen
  • 2021 - wurde der Hauptsitz der Fahrschule Schubert Starnberg in die Leutstettener Str. verlegt. Die Filiale in der Theresienstr. ist seitdem der zentrale Motorrad Ausbildungsplatz.

Seit mittlerweile 50 Jahren, und in der zweiten Generation ist die Fahrschule Schubert ein alteingesessener Familienbetrieb, in dem schon teilweise die Großeltern einiger Fahrschüler ihren Führerschein gemacht haben. Sozusagen mit einer gewissen „Tradition“ führen Stephan und Thomas Schubert gemeinsam die Fahrschule und bringen ihre Fahrschüler mit Wissen und Humor zum Führerschein. Und ihr Vater Dieter schaut auf die Geschehnisse herab, ist insgeheim froh, dass er den Führerschein doch noch gemacht hat…

Foto Quelle: wikipedia.de

Fahrschulen in Deutschland

…von der Chauffeur Ausbildung zum Führerschein…

Ein selbst geschriebener Lebenslauf, ein amtliches Sittenzeugnis und etwa 200 Mark in der Tasche – das öffnete den ersten Fahrschülern die Tür zur motorisierten Welt. 1904 gründete der Architekt Rudolf Kempf in Aschaffenburg die „Erste deutsche Autolenkerschule“. Diese sollte laut Anmeldeschreiben „einen Stamm guter Chauffeure heranbilden, die das beste Mittel zur Verhütung von Unglücksfällen und zur Austreibung von Bedenken gegen das Automobil sind“.

Der erste Kurs fand am 7. November 1904 statt, und es nahmen 36 technisch begabte Männer – Schlosser, Mechaniker, Automobilhändler – aus verschiedenen Nationen teil. Die zu dieser Zeit noch nicht vorgeschriebene Ausbildung sollte angehende Chauffeure auf ihren Beruf vorbereiten und in getrennten Kursen Fahrzeugbesitzern das Selbstfahren beibringen. Zuvor hätten lediglich Autoverkäufer ihren Kunden ein paar Ratschläge zur Handhabung des Gefährts mit auf den Weg gegeben.
Die Autolenkerschule war Teil des „Kempf’schen Privat-Technikums Aschaffenburg“. In den Satzungen heißt es: Die Schule habe den Zweck, „unbescholtene Männer zu Motorfahrzeuglenkern auszubilden“ und sie mit allen Systemen von Motorfahrzeugen vertraut zu machen. Kempfs Fahrschule wurde von den Automobilherstellern begrüßt und unterstützt. Sie versprachen sich von einer guten Fahrausbildung ein größeres Käuferinteresse an den Automobilen.

Die Ausbildung war auf zehn Wochen angelegt und umfasste 15 Stunden Theorie-Unterricht, 12 Stunden Werkstatt-Tätigkeit und 8 Stunden praktische Fahrübungen. Reifenwechseln stand ebenso auf dem Lehrplan wie das Lesen von Landkarten. Während die bundesweit rund 800 000 Führerscheinbewerber heute vor allem die Regeln der Straßenverkehrsordnung im Kopf haben müssen, wurde den Fahrschülern vergangener Zeiten mehr technisches Wissen abverlangt. „Aus welchen Hauptteilen besteht ein Vergaser?“, heißt eine Prüfungsfrage.

Wo heute Schilder und Vorschriften wie „Rechts vor Links“ den Verkehr genau regeln, kreuzten Anfang des 20. Jahrhunderts Pferdekutschen und motorisierte Fahrzeuge ihre Wege unter der eingängigen Formel „Hott vor Mot“, zeitweise wohl auch umgekehrt. Offizielle Regelungen habe erst das Kraftverkehrsgesetz von 1909 unter Kaiser Wilhelm II. gebracht.

Die Aschaffenburger Autolenkerschule bot ab 1905 auch speziell für Offiziere, Ärzte, Fabrikanten, Baumeister und Autobesitzer 14-tägige „Herrenkurse“ an. 1906 benannte Kempf die Einrichtung in „Erste Deutsche Automobil-Fachschule“ um und schloss eine „Unterabteilung für den Karosseriebau“ an. Doch schon im November desselben Jahres wurde Kempf die Konzession für das Technikum entzogen. Man warf dem eigenwilligen Unternehmer Überlieferungen zufolge „mangelnde Befähigung zur Erhaltung finanzieller und administrativer Ordnung in seinem Unterrichtsunternehmen“ vor. 419 Absolventen zählte die Fahrschule, ehe sie ihre Pforten in Aschaffenburg schloss und 1907 in Mainz einen Neuanfang startete.

Bereits am 3. Februar 1910 wurde mit der Verordnung, betreffend die Ausbildung von Kraftfahrzeugführern eine behördlich ermächtigte Person zur Ausbildung vorgeschrieben. Es konnte jedermann eine Ausbildung durchführen, wenn er Kenntnisse vom Fahren hatte. Der Beruf des Fahrlehrers wurde geboren.

Mit der Verordnung vom 1. März 1921 wurde die Erlaubnis zur Ausbildung von der oberen Verwaltungsbehörde neu geregelt. Von nun an sprach man von Fahrlehrer und Fahrschule. Damit wurde erstmals ein bestimmtes Mindestmaß an die Anforderungen eines Fahrlehrers gestellt. Auch der Inhaber einer Kfz-Fabrik oder Kfz-Handlung konnte sich als Fahrlehrer eintragen lassen.

Die Fahrlehrer-Ausbildung wurde mit dem Fahrlehrergesetz vom 25. August 1969, den so genannten Fahrlehrerausbildungsstätten übertragen. Fahrlehrer erhielten ab dieser Zeit eine richtige Ausbildung.

Fahrlehrer sind nach dem bundeseinheitlichen Gesetz über das Fahrlehrerwesen (Fahrlehrergesetz) und seinen Verordnungen staatlich anerkannte Lehrkräfte. Sie bilden ihre Schüler, in der Mehrzahl erwachsene Personen, die eine Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen erwerben wollen (Fahrschüler), nach den Vorgaben der Fahrschüler-Ausbildungsordnung in Theorie und Praxis aus.

Wer Fahrschüler unterrichten bzw. ausbilden will, bedarf dazu der amtlichen Anerkennung, ausgewiesen durch die Fahrlehrerlaubnis/ Fahrlehrerschein. Diese wird in Deutschland auf Grundlage des Fahrlehrergesetz (FahrlG) von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde auf Antrag erteilt, sofern der Antragsteller die allgemeinen Voraussetzungen und im Besonderen die abgeschlossenen Prüfungen der staatlich reglementierten Ausbildung vorweisen kann. Der Nachweis einer Lehrerlaubnis als staatlich anerkannter Fahrlehrer wird mit dem Fahrlehrerschein vorgenommen, der innerhalb der praktischen Ausbildung vom Fahrlehrer mitzuführen ist.

Von 1987 bis 2002 wurden in der Bundesrepublik Deutschland 44.642 Fahrlehrerlaubnisse erteilt (Quelle: KBA). Es gibt aktuell ungefähr 17.000 Fahrschulen in Deutschland.

Quelle: wikipedia.de

Der Führerschein in Deutschland

Der Führerschein in Deutschland

Der Verband der Technischen Überwachungs-Vereine (VdTÜV) „feierte“ am 23. November 2004 „100 Jahre Führerschein“. Es war zugleich das Jubiläum der Fahrerlaubnis mit Prüfung der Tauglichkeit durch Überwachungsvereine.

Den „Lappen“, wie der Führerschein umgangssprachlich genannt wird, gibt es schon länger. Zwar durfte das erste Auto – wie seine Vorgänger, die Pferdefuhrwerke – noch ohne Erlaubnis bewegt werden, aber nur zwei Jahre lang: Von 1886 bis 1888. Danach bedurfte es einer Fahrerlaubnis.

Die erste „Berechtigung zur Durchführung von Versuchsfahrten mit einem Patentmotorwagen“ wurde Carl Benz, dem Erfinder des Automobils, ausgestellt. Zu einer Zeit, als die Zahl der Verkehrsteilnehmer und -regeln noch übersichtlich war, glich die Unterrichtung über die Grundzüge des Autofahrens einem Grundkurs in Mechanik. Es war Sache der Kraftfahrzeug Hersteller, das Dokument auszufertigen.

1903 – zwei Jahre später als Österreich – erließ Preußen eine Verordnung, in der eine Ausbildung mit Prüfung verlangt wurde. Da es zur damaligen Zeit mehr um die „gefährliche Motorentechnik“, als um die Verkehrsregelungen ging, sollte der „Dampfkessel-Revisions-Verein“ die Prüfer stellen, die sich bis dahin um die Sicherheit stationärer Kessel in Brauereien, Acetylenanlagen oder Fahrstühlen gekümmert hatten.

Im folgenden Jahr öffnete die erste private Fahrschule in Aschaffenburg ihre Pforten. Die erste Fahrprüfung wurde im preußischen Bezirk Hannover abgelegt. Einem ordnungsgemäßen Betrieb von Kraftfahrzeugen mit Verbrennungsmotor auf öffentlichen Wegen stand nichts mehr im Wege.

Im Jahr 1910 wurden Führerscheinklassen eingeführt. Zunächst gab es vier: Klasse 1 für Krafträder, Klasse 2 für Kraftfahrzeuge über 2,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht. Die Klassen 3a und 3b teilten sich die Kraftwagen bis 2,5 Tonnen mit zehn oder mehr PS. Damals wurde das Mindestalter auf 18 Jahre und die notwendige Ausbildungsdauer festgelegt. Geburtsurkunde und Gesundheitszeugnis sowie ein Foto waren unabdingbare Voraussetzungen für die Beantragung einer Fahrerlaubnis. Allerdings beschränkte sich die Prüfung in manchen Fällen darin, dass der Prüfling vor dem Fahrprüfer hin und her fuhr und eine Frage beantworten musste, z.B. was bei Dunkelheit zu tun sei (Die Karbidlampen anzünden).

In der Zeit des Nationalsozialismus erteilte das Nationalsozialistisches Kraftfahrerkorps (NSKK) Fahrerlaubnisse. Nach dem Verbot 1945 kehrte man zur alten Regelung zurück, die erst nach der Wende geändert wurde. Im Zuge der Liberalisierung im Bereich des Prüfwesens konnte DEKRA den Aufbau der Technischen Prüfstellen in den neuen Bundesländern übernehmen. Das führte dazu, dass Führerscheinprüfungen im Osten Deutschlands ausschließlich von Mitarbeitern der DEKRA abgenommen werden, während dieses Betätigungsfeld in den alten Bundesländern dem TÜV vorbehalten ist.

Die eingeführten Führerscheinklassen hielten sich lange, abgesehen von Modifikationen und Erweiterungen für leichtere Krafträder. So wurden in Westdeutschland die 10-PS-Grenze abgeschafft und das zulässige Gesamtgewicht in der Klasse drei auf 7,5 Tonnen gesetzt. Dies bewirkte in der Nachkriegszeit einen Absatzschub bei 7,49-Tonnern.

Am 1. November 1986 wurde in der Bundesrepublik Deutschland der Führerschein auf Probe eingeführt, der sich bei schwerwiegenden Verstößen automatisch von zwei Jahren auf vier Jahre verlängert. Zudem wird in diesem Fall die Teilnahme an einem Aufbauseminar von der Führerscheinbehörde angeordnet. Wird die Anordnung nicht befolgt, wird der Führerschein entzogen.

Am 1. Juli 1999 trat die Fahrerlaubnisverordnung in Kraft, mit der EU-weit einheitlichen Einteilung der Fahrerlaubnisklassen nach Buchstaben. Nur für Pferdefuhrwerke ist weiterhin keine besondere Fahrerlaubnis notwendig, sofern sie nicht gewerbsmäßig Personen transportieren.

Die Zeit des Lappens ist vorbei. Teilweise sind die grauen oder rosaroten Führerscheine, in den die Daten teils handschriftlich eingetragen wurden, noch vorhanden. Neue Führerscheine werden von der Bundesdruckerei in Berlin als vollständig personalisierte High-Tech-Dokumente an die bundesweit rund 650 Führerscheinstellen ausgeliefert.

Der VdTÜV will die theoretische Prüfung voll digitalisieren. Am PC lasse sich mit Computer-Animationen das Verkehrsgeschehen realistischer simulieren als mit Fragebögen aus Papier. Umstritten ist die 18-Jahre-Schranke: Einige Bundesländer haben die Initiative für Begleitetes Fahren ergriffen, auch Führerschein mit 17 genannt. Bundestag und Bundesrat haben mit ihrem Gesetzesentwurf zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes den Weg für einen bundesweit einheitlichen Modellversuch frei gemacht.

Quelle: wikipedia.de